Stellenwechsel: Darf ich mich von meinen Kunden verabschieden?

«Ich habe meine Stelle gekündigt. Mein Chef stellte mich umgehend frei und untersagte mir jeglichen weiteren Kundenkontakt. Ich möchte mich aber persönlich von meinen langjährigen Kunden verabschieden. Darf ich das?»

Ja. Ein generelles Kontaktverbot ist nicht zulässig. Sie dürfen Ihre persönlich betreuten Kunden also über Ihren Abschied informieren. Allerdings nur mit der nötigen Zurückhaltung. Denn auch freigestellte Arbeitnehmer müssen die Interessen ihres Arbeitgebers weiterhin wahren. Und sie haben alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber wirtschaftlich schaden könnte. Insbesondere das Abwerben von Kunden ist untersagt. Wer zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt, darf deshalb den neuen Arbeitgeber nicht nennen. 

15.06.2021

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