Darf ich temporär die Mietzinszahlung verweigern?

«Ich bin umgezogen. Der neue Vermieter verlangte drei Monatsmieten als Kaution. Ich überwies das Geld auf sein Privatkonto. Jetzt stellte sich heraus, dass der Vermieter das Geld nicht auf ­einem auf meinen Namen lautenden Konto hinterlegte. Kann ich die nicht korrekt hinterlegte Kaution mit Mietzinszahlungen verrechnen?»

Ja. Verlangt der Vermieter ein Mietzinsdepot, so muss er es bei einer Bank auf ­einem Sperrkonto hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Ist Ihr Vermieter nicht bereit, dies nachzuholen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten: Sie können das Geld zurückfordern oder mit fälligen Mietzinsen verrechnen und somit die nächsten drei Monatsmietzinse nicht zahlen. Sie müssen dem Vermieter aber unbedingt mitteilen, dass Sie die Mietzinse verrechnen – sicherheitshalber mit einem eingeschriebenen Brief.

22.03.2022

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