Darf ich vom Mietvertrag zurücktreten?

«Ich besitze eine Wohnung, die ich vermiete. Neulich schloss ich mit einem neuen Mieter ­einen Vertrag ab. Er verpflichtete sich, das Mietzinsdepot umgehend einzuzahlen. Das tat er aber nicht. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter nicht noch vor Mietbeginn zahlt?»

Ja. Allerdings können Sie nicht sofort vom Mietvertrag zurücktreten. In einem ersten Schritt müssen Sie den neuen Mieter mahnen und ihm eine Nachfrist für die Zahlung der vereinbarten Kaution ansetzen. Zahlt er das Mietzinsdepot dann wieder nicht fristgerecht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Schlüsselübergabe verweigern.

06.09.2022

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