Ich habe mich selbständig gemacht: Darf ich Werbe-E-Mails verschicken?

«Ich habe mich selbständig gemacht und möchte mir bekannte Firmen und Vereine per E-Mail auf meine Tätigkeit aufmerksam machen. Sind solche Werbemails erlaubt?»

Ja. Der Versand einzelner Werbe-E-Mails an gezielte Empfänger ist erlaubt. Nicht zulässig wäre ein Massenversand von Werbe-­E-Mails. Es sei denn, man holt die Einwilligung der Adressaten ein, gibt den korrekten Absender an und weist auf eine einfache, kostenlose Möglichkeit hin, mit der die Zustellung abgelehnt beziehungsweise die Einwilligung dazu widerrufen werden kann.

30.03.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: