Darf man vor der Barriere telefonieren?
Ja – vorausgesetzt, Sie können die Bedienung des Handys rechtzeitig beenden, sobald Sie weiterfahren müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Motor Ihres Autos abstellen oder nicht. Auch beim stehenden Auto gilt: Der Lenker darf nichts tun, was die Bedienung des Fahrzeugs erschwert.
Bei einem Bahnübergang oder einer länger stehenden Kolonne kann der Fahrer in der Regel voraussehen, wann die Fahrt weitergeht. Anders ist es bei einer Verkehrsampel. Hier muss der Lenker jederzeit damit rechnen, dass das Signal auf Grün springt. Vor einem Rotlicht darf man somit – wie während der Fahrt – nur mit einer Freisprechanlage telefonieren.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.