Darf mein Arbeitgeber den Lohn kürzen?

«Mein Chef will mir in Zukunft weniger Lohn zahlen. Begründung: Meine Leistungen seien nicht mehr befriedigend. Muss ich eine Lohnreduktion hinnehmen?»

Ja, aber nicht per sofort. Der Betrieb kann den bisherigen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen und ­Ihnen zugleich einen neuen Vertrag mit ­einem tieferen Lohn anbieten. Eine solche Änderungskündigung darf nicht dazu ­benutzt werden, den Vertrag für den ­Angestellten ohne sachlichen Grund zu ­verschlechtern. Sie ist aber zulässig, wenn Ihre Leistungen zurückgingen.

07.03.2023

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