Darf mein Nachbar eine Entschädigung verlangen?

«Ich möchte mein Haus total umbauen und ­etwas erhöhen. Die Dach-Solaranlage meines Nachbarn würde dann weniger lang pro Tag beschienen. Deshalb erhob er Einsprache ­gegen mein Baugesuch. Er ist bereit, diese ­zurückzuziehen, wenn ich ihm als Ausgleich für die geringere Stromproduktion 8000 Franken zahle. Ist das erlaubt?»

Ja. Laut Bundesgericht ist es grundsätzlich zulässig, sich den Verzicht auf eine Einsprache bezahlen zu lassen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Einsprache nicht aussichtslos ist. Zudem muss die verlangte Entschädigung in einem vernünftigen Verhältnis zu den behaup­teten negativen Auswirkungen des geplanten Umbaus stehen. Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall gegeben.

14.06.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: