Darf mein Vater die Alimente verweigern?

«Ich bin 19-jährig. Meine Eltern sind geschieden. Laut dem Scheidungsurteil muss mein Vater mir bis zum Abschluss der Erstausbildung Alimente zahlen. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Lehre abbrechen. Zurzeit bin ich in ärztlicher Behandlung und arbeitsunfähig. Mein Vater will mir keinen Unterhalt mehr zahlen, bis ich – voraussichtlich im Sommer – eine neue Lehre anfange. Ist er im Recht?»

Nein. Ihr Vater muss Sie weiterhin ­finanziell unterstützen, da Sie die Lehre ­unverschuldet abbrechen mussten. Bei ­einem unverschuldeten Ausbildungs­abbruch ruht die Unterhaltspflicht der ­Eltern für ein volljähriges Kind höchstens dann, wenn es selbst genug verdienen kann, bis es die neue Ausbildung in Angriff nimmt. Das ist bei Ihnen wegen der Krankheit nicht der Fall. Deshalb schuldet Ihnen Ihr Vater die Alimente weiterhin.

 

28.05.2018

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