Darf mein Vater seine Freundin bei sich aufnehmen?

«Meine Mutter ist gestorben. Sie besass eine Wohnung. Mein Vater hat ein lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung. Jetzt ist seine Freundin bei ihm eingezogen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Wer ein Wohnrecht hat, darf die Wohnung nicht vermieten. Er darf aber Familienangehörige und Hausgenossen zu sich in die Wohnung aufnehmen – beispielsweise den Lebenspartner oder Pflegepersonal. Das gilt jedoch nur, wenn das Wohnrecht nicht ausdrücklich auf ihn allein beschränkt ist.

15.02.2022

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