Darf mein Vermieter mir ausserordentlich kündigen?
Nein. Als Mieter sind Sie zwar verpflichtet, auf die anderen Bewohner des Hauses Rücksicht zu nehmen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Vermieter Sie schriftlich ermahnen, wie er dies nun getan hat. Eine Kündigung innert 30 Tagen auf ein Monatsende ist aber höchstens zulässig, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter oder die anderen Hausbewohner unzumutbar würde. Eine beliebige weitere Pflichtverletzung genügt allerdings nicht, um eine ausserordentliche Kündigung auszusprechen. Mit einer Kündigung unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist müssten Sie aber dann wohl rechnen.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.