Darf mein Vermieter mir ausserordentlich kündigen?

«Ich bin Mieter. Neulich hatte ich eine lautstarke Auseinandersetzung mit einem Nachbarn. Jetzt erhielt ich vom Vermieter eine Abmahnung. Er droht mir damit, das Mietverhältnis ohne weitere Vorwarnung mit einer Frist von 30 Tagen zu ­kündigen, wenn ich meine Pflicht zur Rücksichtnahme in Zukunft erneut in irgendeiner Weise verletzen sollte. Darf er das?»

Nein. Als Mieter sind Sie zwar verpflichtet, auf die anderen Bewohner des Hauses Rücksicht zu nehmen. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Vermieter Sie schriftlich ermahnen, wie er dies nun getan hat. Eine Kündigung innert 30 Tagen auf ein Monatsende ist aber höchstens zulässig, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter oder die anderen Hausbewohner unzumutbar würde. Eine beliebige weitere Pflichtverletzung genügt allerdings nicht, um eine ausserordent­liche Kündigung auszusprechen. Mit einer Kündigung unter Berücksichtigung der vertraglichen Frist müssten Sie aber dann wohl rechnen.

21.09.2021

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