Darf meine Arbeitgeber wegen zu viel bezogener Ferien weniger Lohn auszahlen?

«Ich habe Ende Oktober meine Stelle verloren. Laut Arbeitsvertrag hatte ich sechs Wochen Ferien pro Jahr zugut. Ich bezog die gesamten Ferien bereits im Frühling und Sommer. Mein Ex-Chef zog mir nun deshalb eine Woche ­Ferien vom letzten Lohn ab. Zu Recht?»

Nein. Sie müssen den Lohnabzug für die zu viel bezogenen Ferien nicht akzeptieren, weil der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat. Angestellte müssen den Ferienlohn in der Regel nur dann zurückzahlen, wenn sie die Ferien auf eigenen Wunsch bezogen und anschliessend selbst kündigten. 

01.11.2022

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