Darf mich der Zahnarzt betreiben ohne vorher zu mahnen?

Ich habe eine Zahnarztrechnung verschlampt und nicht bezahlt. Nun erhielt ich vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl. Hätte mir der Zahnarzt vorher eine Mahnung schicken müssen?

Nein. Zwar schicken ­Gläubiger üblicherweise  zunächst eine Mahnung, wenn der Schuldner nicht pünktlich zahlt. Das ist kundenfreundlich – aber vorgeschrieben ist es nicht. Der Gläubiger kann also direkt zum Betreibungsamt gehen und dort einen Zahlungsbefehl ausstellen lassen. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, und fragt auch nicht, ob vorher gemahnt worden ist.

11.03.2015

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