Darf mich mein Wunsch-Hausarzt abweisen?

«Ich möchte meinen Hausarzt wechseln. Mein Wunscharzt lehnte mich aber ab. Begründung: Er nehme keine neuen Patienten mehr an. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Ein Arzt darf selbst entscheiden, welche Patienten er behandeln will. Er ist aber verpflichtet, Notfälle zu versorgen. Anders bei den öffentlichen Spitälern: Sie sind verpflichtet, die Bevölkerung im entsprechenden Kanton zu behandeln. Bei Patienten aus einem anderen Kanton besteht aber grundsätzlich auch nur in Notfällen eine Auf­nahmepflicht.

15.04.2020

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