Darf mir der 13. Monatslohn gekürzt werden?

«Ich bin seit Ende September pensioniert. Mein Arbeitgeber zahlte mir mit dem letzten Lohn auch anteilsmässig den 13. Monatslohn aus. Ich erhielt allerdings nicht neun Zwölftel, sondern lediglich acht Zwölftel eines Monatslohns. Die Begründung meines Chefs: Da ich im Verlauf des Jahres krank war und einen Monat lang Krankentaggelder bezog, müsse er mir für diese Zeit keinen Dreizehnten zahlen. Stimmt das?»

Ja, Sie haben nur acht Zwölftel des 13. Monatslohns zugut. Grund: Zahlt eine Krankenversicherung ein Taggeld aus, wird dieses inklusive 13. Monatslohn berechnet. Für den Monat, in dem Sie Taggeld bezogen, erhielten Sie den Dreizehnten also bereits als Bestandteil des Krankentaggeldes.

04.10.2022

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