Darf mir der Betrieb den Lohn kürzen?

«Ich arbeite mit einem Pensum von 60 Prozent an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Kürzlich erkrankte meine Tochter und konnte die Kita nicht besuchen. Ich musste sie drei Tage lang betreuen. Mein Chef möchte mir wegen meinem Teilzeitpensum anteilsmässig nur zwei Tage als Arbeitszeit anrechnen. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Laut Arbeitsgesetz muss der Betrieb allen Angestellten mit Familienpflichten bis zu drei Tage freigeben, wenn dies für die Betreuung kranker Kinder nötig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Vollzeit- oder Teilzeitpensum arbeiten. Das gilt für Angestellte im Monatslohn wie im Stundenlohn.

15.11.2019

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