Darf Versammlung der Stockwerkeigentümer schriftlich durchgeführt werden?

Ich besitze eine Wohnung im Stockwerk­eigentum. Demnächst findet die Eigen­tümerversammlung statt. Der Verwalter informierte, dass dieses Jahr wegen Corona schriftlich über die anstehenden Traktanden abgestimmt werden soll. Muss ich das akzeptieren?

Ja. Grundsätzlich müssen die Versamm­lungen der Eigentümer zwar als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Zurzeit darf der Verwalter laut einer Covid-­Verordnung des Bundesrats aber auch ­anordnen, dass keine Versammlung statt­findet und stattdessen schriftlich über die Traktanden abgestimmt wird.

31.08.2021

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