Darmspiegelung: Bleibe ich auf den Kosten sitzen?

«Ich unterzog mich einer Darmspiegelung. Die Krankenkasse will die Kosten nicht übernehmen. Begründung: Ich sei noch nicht 50, sie müsse daher nicht bezahlen. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Bei unter 50-Jährigen zahlt die Grundversicherung nur für eine Darmspiegelung, wenn mindestens drei Verwandte ersten Grades Darmkrebs hatten oder wenn ein Verwandter ersten Grades bereits vor dem 30. Altersjahr an Darmkrebs erkrankte. Eventuell beteiligt sich aber eine Zusatzversicherung an den Kosten – falls Sie eine ab­geschlossen haben.

12.10.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: