Droht mir der Verlust der Niederlassungsbewilligung?

«Ich bin Ausländerin und habe in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung. Nach meiner Pensionierung werde ich früher oder später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Muss ich befürchten, dass mir deswegen die Niederlassungsbewilligung entzogen wird?»

Nein. Laut Gesetz kann die » Niederlassungsbewilligung Ausländern zwar entzogen werden, wenn diese oder eine Person, für die sie sorgen müssen, dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen sind. Bei Ergänzungsleistungen (EL) handelt es sich jedoch nicht um Sozialhilfe. Deshalb müssten Sie als EL-Bezügerin die Schweiz nicht verlassen.

19.06.2024

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