Dürfen auch Schwangere stempeln?

«Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der in wenigen Wochen ausläuft. Eine neue Stelle habe ich noch nicht gefunden. Jetzt erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Habe ich trotz Schwangerschaft Arbeitslosengeld zugut?»

Ja. Auch arbeitslose Schwangere haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie genügend lang Beiträge an die Arbeitslosenkasse bezahlt haben. Denn wenn Sie ­arbeiten können und sich hin­reichend um eine zumutbare Arbeit bemühen, gelten Sie als vermittlungs­fähig. Ausserdem: Wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend keine Stelle ­suchen können, erhalten Sie weiterhin und während bis zu 30 Kalendertagen ­Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch ist auf insgesamt 44 Taggelder beschränkt. Und: In den letzten beiden Monaten vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie sich nicht mehr für eine neue Stelle bewerben.

07.04.2020

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