Durfte der Arzt das Veterinäramt informieren?

«Mein Hund und der Hund einer Bekannten ­hatten eine kleine Balgerei. Meine Bekannte ging dazwischen und wurde dabei von meinem Hund gebissen. Sie ging dann zum Arzt. Dieser teilte ihr mit, dass er den Vorfall – auch gegen ihren Willen – dem Veterinäramt melden müsse. Stimmt das?»

Ja. Zum einen müssen Ärzte dann eine Meldung beim kantonalen Veterinäramt machen, wenn sie bei einem Hund ein übermässiges Aggressionsverhalten beobachten. Zum anderen müssen sie laut Tierschutzverordnung auch melden, wenn ein Hund einen Menschen oder andere Tiere erheblich verletzt hat. Als erheblich gilt jede Bissverletzung, die ärztlich versorgt wird. Der Arzt Ihrer Bekannten hat also richtig gehandelt.

18.10.2022

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