Eigentümerversammlung: Werden Stimmenthaltungen mitgezählt?

«An unserer Eigentümerversammlung ­stimmten wir über ein Geschäft ab, für dessen Zustandekommen das einfache Mehr genügen würde. Vier Eigentümer stimmten dafür, drei ­dagegen, und zwei Eigentümer enthielten sich der Stimme. Der Verwalter behauptete dann, trotz mehr Ja- als Nein-Stimmen sei kein Beschluss zustande gekommen. Stimmt das?»

Ja. Denn ein Beschluss kommt grundsätzlich nur dann zustande, wenn an der Versammlung mehr als die Hälfte der anwesenden und vertretenen Eigen­tümer ­zustimmen. Dies hat zur Folge, dass sich Stimm­enthaltungen faktisch wie Nein-Stimmen auswirken.

Ausnahme: Falls das Reglement der Stockwerk­eigentümergemeinschaft ausdrücklich vorsieht, dass Stimm­enthaltungen nicht mit­gezählt werden, dürfen nur die Ja- und die Nein-­Stimmen berück­sichtigt werden.

23.05.2018

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