Einen fremden Garten betreten: Ist das Hausfriedensbruch?

Ich habe Streit mit meinem Nachbarn. Als ich ihn kürzlich zur Rede stellen wollte, meinte er, ich solle aus seinem Garten verschwinden. Und er werde die Polizei rufen sowie einen Strafantrag stellen, falls ich seinen Garten nochmals betreten würde. Kann ich mich mit dem Betreten eines fremden Gartens strafbar machen?

Ja. Der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ist nicht streng wörtlich zu nehmen. Er betrifft nicht nur das Eindringen in ein Haus gegen den Willen des Berechtigten. Gemeint sind auch jeder abgeschlossene Raum eines Hauses sowie die unmittelbar zu einem Haus gehörenden Plätze, Höfe oder Gärten. Diese müssen jedoch gemäss Gesetz «umfriedet» sein, also etwa durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen sein.

Strafbar macht sich, wer ein solches Grundstück auf Verlangen des Berechtigten nicht verlässt oder gegen dessen Willen betritt. Ihr Nachbar hat Ihnen ausdrücklich gesagt, dass Sie auf seinem Grundstück nicht mehr erwünscht sind. Betreten Sie seinen Garten trotzdem, können Sie sich strafbar machen.

01.06.2016

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