Eingetragene Partnerschaft: Müssen wir 2 Jahre getrennt leben?

Ich bin homosexuell und lebe mit meinem Partner in einer eingetragenen Partnerschaft. Nun will ich sie auflösen, doch mein Partner wehrt sich. Ich weiss, dass ein Ehepaar zwei Jahre getrennt leben muss, bevor ein Ehegatte gegen den Willen des anderen die Scheidung verlangen kann. Gilt das auch für eine eingetragene Partnerschaft?

Nein. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann mittels Klage bereits nach einer einjährigen Trennungszeit verlangt werden.

Ausserdem: Ein Ehegatte kann schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist die Scheidung verlangen, wenn ihm die Weiterführung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel wegen körperlicher Übergriffe. 

Diesen Auflösungsgrund wegen Unzumutbarkeit gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht. Vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit kann deren Auflösung somit nur gemeinsam verlangt werden.

09.09.2015

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