Eingetragene Partnerschaft: Müssen wir 2 Jahre getrennt leben?
Nein. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann mittels Klage bereits nach einer einjährigen Trennungszeit verlangt werden.
Ausserdem: Ein Ehegatte kann schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist die Scheidung verlangen, wenn ihm die Weiterführung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel wegen körperlicher Übergriffe.
Diesen Auflösungsgrund wegen Unzumutbarkeit gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht. Vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit kann deren Auflösung somit nur gemeinsam verlangt werden.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.