Eingewandert: Darf die Krankenkasse Zahlung ablehnen?

«Wir sind in die Schweiz gezogen. Ich vergass, meine Tochter bei einer Krankenkasse anzumelden. Sie erlitt vor kurzem einen Unfall, und ich meldete sie bei der ­Kasse an. Diese weigert sich, die Arztkosten zu übernehmen. Zu Recht?»

Ja. Wer sich später als drei Monate nach der Einreise anmeldet, ist erst ab dem Datum des Eintritts in die Krankenkasse versichert. Das heisst: Arzt- und Spitalrechnungen müssen Sie bis zur Anmeldung selber zahlen. Grundsätzlich gilt: Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme bei einer Krankenkasse anmelden. Die Versicherung gilt dann rückwirkend auf den Zeitpunkt des Zuzugs in die Schweiz.

22.03.2023

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