Einzahlungen: Darf die Postagentur Bargeld verweigern?
Ja. Die Post hat zwar einen Grundversorgungsauftrag. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie Bareinzahlungen ermöglichen muss. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie diese an jedem Ort anbieten muss. Die Möglichkeit von Bareinzahlungen ist laut Gesetz nur in Poststellen zwingend, nicht aber in Postagenturen. In Gebieten, in denen lediglich eine Postagentur vorhanden ist, müssen Pöstler Bareinzahlungen im Hausservice möglich machen.
Die Voraussetzungen der Grundversorgung sind erfüllt, wenn mindestens 90 Prozent der Bevölkerung eines Kantons zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle oder eine Postagentur erreichen können. Wenn die Post einen Hausservice anbietet, gelten 30 Minuten.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.