Endet das Arbeitsverhältnis automatisch?
Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag an. Ist darin nichts anderes vereinbart, läuft das Arbeitsverhältnis weiter, solange keine Partei den Vertrag kündigt oder dieser im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird.
Im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement kann aber ausdrücklich geregelt sein, dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Erreichen des Pensionierungsalters endet oder auf das Ende des Monats, in dem man 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) Jahre alt wird.
Zudem ist im Personalrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden oft eine automatische Auflösung des Vertrags auf das ordentliche Rentenalter hin vorgesehen. Dann ist eine Kündigung nicht nötig.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.