Erbberechtigt trotz Vorbezug?

«Kürzlich verstarb mein Vater. Einer meiner Brüder hatte von ihm zu Lebzeiten einen ­Erbvorbezug erhalten. Ist dieser Bruder trotzdem noch Mitglied der Erbengemeinschaft?»

Ja. Alle Ihre Brüder sind laut Gesetz Erben. Und alle sind Teil der Erben­gemeinschaft. Ihr Bruder muss sich den Vorbezug aber an seinen Erbteil anrechnen lassen. Und falls der Vorbezug seinen Erb­anteil übersteigt, muss er die Differenz an die Erb­masse zurückzahlen, sofern Ihr Vater nichts Besonderes angeordnet hat.

29.04.2017

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