Erbe ich von meiner Cousine?
Ja. Die nächsten Erben nach dem Ehegatten sind laut Gesetz die direkten Nachkommen. Hinterlässt die verstorbene Person weder Kinder noch Enkel und Urenkel, so geht deren Anteil an den elterlichen Stamm.
Sind auch die Eltern bereits verstorben und hinterlässt die verstorbene Person weder Geschwister noch Nichten und Neffen, fällt die Erbschaft an den grosselterlichen Stamm: zuerst an die Grosseltern und, wenn diese nicht mehr leben, an Tanten und Onkel, dann an Cousinen und Cousins. Sind auch hier keine Erben vorhanden, geht das Erbe an den Staat.
Somit sind Sie gesetzlicher Erbe. Pflichtteilsgeschützt sind allerdings nur der Ehegatte, die direkten Nachkommen und allenfalls die Eltern des Erblassers. In einem Testament hätte Ihre Cousine also über ihr ganzes Vermögen frei verfügen und Sie vom Erbe ausschliessen können.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.