Erben wir anstelle unserer Mutter?

«Vor einigen Monaten ist der Lebenspartner meiner Mutter gestorben. In seinem Testament setzte er seine eigenen Kinder auf den Pflichtteil und wandte die frei verfügbare Quote meiner Mutter zu. Die Erbteilung fand noch nicht statt. Inzwischen starb auch meine Mutter, ohne ein Testament zu hinterlassen. Haben jetzt meine Geschwister und ich Anspruch auf den Erbanteil unserer Mutter?»

Ja. Stirbt ein Mitglied einer Erbengemeinschaft, wird sein Anteil am Erbe Teil einer neuen Erbschaft. Nach dem Tod Ihrer Mutter treten an ihre Stelle nun Sie und Ihre Geschwister in die Erbengemeinschaft ein. Sie erben zu gleichen Teilen, da Ihre Mutter kein Testament verfasst hatte.

20.06.2023

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