Erbschaft ausschlagen: Ist das Geld dann verloren?

«Mein Mann ist vor kurzem gestorben. Er hatte Geld auf einem Freizügigkeitskonto, daneben aber fast nur Schulden. Ich überlege mir daher, das Erbe auszuschlagen. Verliere ich dann auch das Freizügigkeitsgeld?»

Nein. Das Geld auf dem Freizügigkeiatskonto fällt nicht in den Nachlass ­Ihres Mannes. Altersguthaben aus der zweiten Säule wird nicht nach den Regeln des Erbrechts verteilt, sondern gemäss Sozialversicherungsrecht. Für Freizügigkeitskonten gilt: Begünstigt sind in erster Linie der überlebende Ehegatte und die minderjährigen sowie unter 25-jährigen Kinder, die noch in Ausbildung stehen. Das bedeutet also in Ihrem Fall: Sie können das Erbe ausschlagen und trotzdem bei der Bank ­Ihres Mannes die Auszahlung der Freizügigkeitsgelder beantragen.

16.11.2021

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