Erbschaft: Müssen unsere Kinder das Erbe ausschlagen?

«Mein Bruder ist gestorben. Meine Schwester und ich sind gesetzliche Erben, es gibt kein Testament. Wir werden das Erbe ausschla­gen. Müssen unsere Kinder auch so vorgehen, wenn sie nichts mit dem Nachlass des Verstorbenen zu tun haben wollen?»

Nein. Schlagen alle nächsten gesetzlichen ­Erben eine Erbschaft aus, wird diese vom Konkursamt liquidiert. Falls Sie und Ihre Schwester das Erbe ausschlagen, fallen Ihre Anteile also nicht an die ­Kinder. Bleibt nach der Liquida­tion – inklusive Liquidationskosten und nach Deckung aller Schulden – noch Vermögen übrig, dann fällt es zu gleichen Teilen an Sie und Ihre Schwester.

10.10.2023

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