Erbschaft: Muss ich eine Begünstigungserklärung abgeben?

«Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder. Meine Eltern leben noch. Ich möchte, dass nach meinem Tod meine Schwester mein Säule-3a-Guthaben erhält. Muss ich das der Bank mitteilen?»

Ja. Grundsätzlich erhalten nach Ihrem Tod die Eltern Ihr Säule-3a-Guthaben. Sie können jedoch mit einem Formular der Bank Ihre Geschwister begünstigen. Gemäss ­Gesetz gilt die folgende Reihenfolge bei der Ver­teilung des Kapitals auf einem ­Säule-3a-­Konto:

1. der überlebende Ehegatte oder der ein­getragene Partner, 

2. die direkten Nachkommen und unterstützte Personen – oder der Partner, mit dem man in den letzten fünf Jahren un­unter­­brochen zusammenlebte respektive der für den ­Unterhalt der gemeinsamen Kinder ­auf­kommen muss, 

3. die Eltern, 

4. die Geschwister, 

5. die übrigen Erben. 

3a-Sparer können die Reihenfolge der ­Begünstigten in den Punkten 3 bis 5 ändern und das Kapital nach eigenem Wunsch ­zuteilen. Dafür müssen Sie der Bank eine Begünstigungserklärung abgeben.

21.03.2023

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