Erbt meine Tochter, wenn ich die Erbschaft ausschlage?

«Mein Bruder ist gestorben. In seinem Testament setzte er uns drei Schwestern als Erbinnen ein. Ich möchte die Erbschaft zugunsten meiner Tochter ausschlagen. Geht das?»

Nein. Laut Gesetz geht ein ausgeschla­ge­ner Erbteil eines im Testament eingesetzten Erben an die nächsten gesetzlichen ­Erben des Verstorbenen. Die näch­sten gesetz­lichen Erben Ihres Bruders sind ­dessen ­Geschwister. Wenn Sie also die ­Erbschaft ­ausschlagen, geht der Nachlass je zur Hälfte an Ihre beiden im Testament eingesetzten Schwestern über.

21.02.2023

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