Erbvertrag: Müssen wir für eine Teilaufhebung zum Notar?

«Meine Frau und ich schlossen vor einigen Jahren einen Erbvertrag ab. Darin vermachten wir einer gemeinnützigen Organisation einen grösseren Geldbetrag. Jetzt möchten wir aber darauf verzichten. Müssen wir dazu wiederum einen Notar beiziehen?»

Nein. Wollen die Vertragspartner einen Erbvertrag ganz oder teilweise aufheben, genügt dafür eine schriftliche Abmachung. Alle Beteiligten müssen schriftlich ihr Einverständnis zur Änderung des Vertrags geben, eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie neu jemand anderem ein Vermächtnis machen möchten.

07.11.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: