Ergänzungsleistungen: Erhalte ich als Frührentner weniger?

«Ich bin gesundheitlich angeschlagen und überlege mir, ob ich mich mit 63 Jahren vorzeitig pensionieren lassen soll. Meine AHV-Rente wird aber nicht zum Leben reichen, Vermögen habe ich praktisch keines. Ich bin daher auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Habe ich bei einer Frühpensionierung weniger Ergänzungsleistungen zugut?»

Nein. Die Rente und die Ergänzungsleistungen werden zusammen gleich viel ergeben, wie wenn Sie sich ordentlich pensionieren lassen würden. Ein Vorbezug der AHV-Rente führt zwar zu einer lebenslangen Kürzung der Rente – dafür erhalten Sie mehr Ergänzungsleistungen. Denn bei einem Vorbezug der AHV-Rente wird beim Berechnen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen auf die effektiv ausbezahlte Rente abgestellt – und nicht auf die höhere Rente, die Sie bei einer Pensionierung mit 65 Jahren zugut hätten.

27.02.2024

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