Erhält der Schwiegersohn bei einer Scheidung die Hälfte des Hauses?

«Vor einigen Jahren haben wir unser Haus auf ­unsere Tochter überschrieben. Inzwischen ­heiratete sie. Hat unser Schwiegersohn bei einer allfälligen Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Hauses?»

Nein. Ohne notariell beurkundeten Ehevertrag lebt Ihre Tochter unter dem ­Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gilt: Bei der Scheidung behält jeder Gatte sein Eigengut. Vermögenswerte wie das Haus, das Ihrer Tochter schon zum Zeitpunkt der Heirat gehörte, zählen zum Eigengut.

11.01.2022

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