Erhält der überlebende Ehegatte alles?
Nein. Neben der Errungenschaft gibt es im Vermögen des Verstorbenen noch das Eigengut. Es fällt in seinen Nachlass. Zum Eigengut gehören im Wesentlichen die Vermögenswerte, die dem Ehegatten schon zum Zeitpunkt der Heirat gehörten und die er während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhielt. Vom Nachlass erhalten der überlebende Ehegatte und die Kinder je die Hälfte. Wollen Sie sich gegenseitig noch mehr begünstigen, können Sie ergänzend zum Ehevertrag je ein handschriftliches Testament verfassen und darin die Kinder auf den Pflichtteil von drei Achteln setzen. In einem Erbvertrag könnten die erwachsenen Kinder auf ihre Erbansprüche gegenüber dem erstversterbenden Elternteil ganz verzichten. sh
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.