Erhält der Vermächtnisnehmer volle Einsicht?

«Ich möchte mein Testament verfassen und ­darin auch das eine oder andere Vermächtnis ausrichten. Erfahren die jeweiligen Vermächtnisnehmer bei der Testamentseröffnung ­voneinander?»

Nein. Ein Vermächtnis räumt nur einen Anspruch auf eine bestimmte Summe Geld oder eine Sache ein – nicht wie eine Erbschaft eine anteilsmässige Quote am gesamten Nachlass. Ein Vermächtnisnehmer erhält bei der Testamentseröffnung daher nur den ihn betreffenden Ausschnitt aus dem Testament. Von all­fälligen weiteren Vermächtnisnehmern erfährt er also nichts. Er kann dann von den Erben den ihm zu­gesprochenen Vermögenswert oder Gegenstand einfordern. Weitere Rechte hat er nicht – aber auch keine Pflichten. Ein Vermächtnisnehmer haftet also auch nicht etwa für die Schulden des Verstorbenen.

01.09.2020

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