Verwandtenunterstützung: Erhält meine Tochter weniger vom Erbe?

«Ich habe einen Sohn und eine Tochter. Meine Tochter ist auf Sozialhilfe angewiesen. Seit Jahren muss ich im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht Geld ans Sozialamt überweisen. Muss meine Tochter sich die Zahlungen nach meinem Tod an ihren Erbteil anrechnen lassen?»

Nein. Grundsätzlich gilt zwar: Kinder ­müssen bei der Erbteilung untereinander ausgleichen, was sie zu Lebzeiten ihrer Eltern von diesen erhielten. Das gilt nicht, wenn der Verstorbene sie ausdrücklich von der Ausgleichungspflicht befreite. Diese Regeln sind aber nur für ­freiwillige Zuwendungen anwendbar. Zahlungen, zu denen Sie als Eltern verpflichtet waren, sind nicht ausgleichungspflichtig. Wenn Sie erreichen wollen, dass sich Ihre Tochter diese Gelder trotzdem an ihr Erbe anrechnen lassen muss, können Sie dies in Ihrem Testament ausdrücklich anordnen.

25.05.2021

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