Erhalte ich kein Geld – trotz Begünstigungserklärung?

«Mein langjähriger Lebenspartner ist gestorben. Um mich finanziell abzusichern, begünstigte er mich bereits vor Jahren bei seiner Pensionskasse. Diese verweigert nun aber jegliche Zahlung. Begründung: Mein Partner habe bereits eine Rente bezogen. Deshalb hätte ich keinen Anspruch auf eine Rente oder Kapitalauszahlung. Muss ich das akzeptieren?»

Es kommt auf das Reglement der Pensionskasse an. Bei der Begünstigung eines Kon­kubinatspartners handelt es sich um eine überobligatorische Leistung. Das Gesetz enthält dazu keine Vorschriften. Massgebend sind deshalb die Bedingungen der Pensionskasse. Prüfen Sie, welche Leistungen die Pensionskasse Ihres verstorbenen Partners für die Lebensgefährten vorsieht.

11.10.2022

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