Erhalte ich trotz Vermögen die Prämienverbilligung?

«Ich lebe im Kanton Zürich. Da ich nur sehr ­wenig verdiene, erhalte ich eine Prämien­verbilligung für die Krankenkasse. Kürzlich erbte ich rund 80 000 Franken. Habe ich weiterhin Anspruch auf eine Prämienverbilligung?»

Ja. Im Kanton Zürich erhält ein Erwachsener unter folgenden Voraussetzungen eine Prämienverbilligung:  Sein steuerbares Ein­kommen beträgt nicht mehr als 29 900 Franken und sein steuerbares Vermögen ist nicht höher als 150 000 Franken.

Die Prämienverbil­ligung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die Adressen der für die Prämienverbilligung zuständigen Stellen finden Sie  im Internet unter www.bag.­admin.ch } Versicherungen } In der Schweiz wohnhafte Versicherte } Prämienverbilligung.

20.04.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: