Erhalte ich wegen Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt, und ich muss mich schon bald beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum anmelden. Seit wir im ­Betrieb Kurzarbeit haben, erhalte ich nur noch 80 Prozent des Lohns. Hat das einen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes?»

Nein. Arbeitslose erhalten 70 oder 80 Prozent ihres versicherten Verdienstes. Als solcher gilt der im Arbeitsvertrag fixierte Lohn. Kurzarbeit ändert nichts an der Höhe Ihres Arbeitslosentaggeldes.

Gut zu wissen: Während der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn – auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie in dieser Zeit nicht beschäftigen kann. 

27.10.2020

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