Erhalten Frühpensionierte auch Kinderrenten?
Nein. Der Anspruch auf eine AHV-Kinderrente entsteht erst nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters – bei Frauen also mit 64, bei Männern mit 65 Jahren. Dann beträgt die Kinderrente 40 Prozent der Altersrente. Wissenswertes dazu:
- AHV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten eine AHV-Kinderrente für minderjährige Kinder. Befindet sich das Kind noch in Ausbildung, wird die Kinderrente bis zum Abschluss der Ausbildung bezahlt, längstens aber bis zum 25. Altersjahr.
- Falls beide Elternteile eine AHV-Rente beziehen, haben auch beide Anspruch auf die Kinderrente. Doch dann dürfen diese beiden Kinder-renten zusammen höchstens 60 Prozent der maximalen Altersrente betragen, also höchstens 1410 Franken.
- Da beim Vorbezug der AHV-Rente eine lebenslange Rentenkürzung erfolgt, hat dies auch eine Kürzung allfälliger Kinderrenten zur Folge.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.