Erneute Heirat: Erlischt meine Witwenrente?

«Mein Mann ist vor Jahren tödlich verunglückt. Seit seinem Tod erhalte ich von seiner Unfallversicherung eine Witwenrente. Jetzt möchte ich wieder heiraten. Verliere ich die Rente bei einer erneuten Heirat?»

Ja. Laut Gesetz erlischt bei einer Heirat Ihr Anspruch auf die Hinterlassenenrente der Unfallversicherung. Sie würden die Rente erneut erhalten, falls Sie sich von Ihrem neuen Ehmann innerhalb von zehn Jahren wieder scheiden lassen.

17.03.2021

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