Fahrausweis: Muss ich mit einer Busse rechnen?

«Ich bin vor drei Jahren aus Deutschland in die Schweiz gezogen. Ich fuhr in der Schweiz bis jetzt nicht Auto und tauschte meinen deutschen Fahrausweis noch nicht gegen einen schweizerischen um. Nun werde ich von der Stadt aufs Land ziehen und ein Auto kaufen. Werde ich gebüsst, wenn ich den Ausweis erst jetzt umschreiben lasse?»

Nein. Wer aus dem Ausland in die Schweiz zieht, darf noch ein Jahr lang mit dem ausländischen Fahrausweis Auto fahren. Der Ausweis muss also innert eines Jahres ab dem Datum der Einreise umgetauscht werden, wenn man weiterhin fahren will. Sie sind aber nicht gefahren und werden daher nicht gebüsst.

Sie müssen auch keine Kontrollfahrt machen. Eine solche haben Inhaber eines Führerausweises aus einem EU-Staat nur zu absolvieren, wenn sie den Ausweis später als fünf Jahre nach ihrer Einreise in die Schweiz umtauschen und keine Fahrpraxis nachweisen können.

17.10.2023

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