Falschparkierer: Kann ich den Strafantrag zurückziehen?

«Ich betreibe einen Coiffeursalon. Meine wenigen Parkplätze werden immer wieder von Unbefugten benutzt. Deshalb liess ich ein Parkverbot erwirken. Falschparkierer verzeige ich bei der Polizei. Aus Versehen stellte ich nun einen Strafantrag gegen einen Kunden, den ich nicht verärgern möchte. Kann ich noch einen Rückzieher machen?

Ja. Sie können Ihren Strafantrag ohne ­weiteres zurückziehen – und zwar solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist. Den Rückzug können Sie schriftlich machen oder mündlich zu Protokoll geben. Der Rückzug eines Strafantrags ist endgültig.

 

06.11.2018

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