Familienzulagen: Habe ich nach der Trennung die Kinderzulagen zugut?

«Mein Mann hat sich von mir getrennt und ist ausgezogen, unsere gemeinsamen Kinder ­leben weiterhin bei mir. Bis anhin erhielt mein Mann die Kinderzulagen. Ich bin ebenfalls ­erwerbstätig, verdiene aber weniger als mein Mann. Habe ich die Zulagen zugut?»

Ja. Sind Mutter und Vater erwerbstätig, hat nach einer Trennung derjenige Elternteil Anspruch auf die Kinderzulagen, der überwiegend mit den Kindern zusammenlebt. Es spielt also keine Rolle, dass Ihr Mann mehr verdient als Sie. Sie können die Zulagen direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Weitere Infos zu den Kinder- und Ausbildungszulagen liefert das AHV-Merkblatt «6.08 – Familienzulagen».

03.10.2023

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