Freigestellt: Habe ich trotzdem Ferien zugute?

«Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und mich gleich freigestellt. Habe ich auch während der Freistellung einen Ferienanspruch?»

Ja. Ihr Ferienanspruch berechnet sich nach der ­Dauer des Arbeitsverhältnisses, nicht nach der Dauer Ihrer tatsächlichen Tätigkeit für das Unternehmen. 

Allerdings müssen ­freigestellte Mitarbeiter ihre Ferien grundsätzlich während der Freistellung beziehen. 

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn der restliche Ferienanspruch sehr gross ist. Einige Gerichte rechnen nach der Faustregel: Wenn die Frei­stellungsdauer mindestens dreimal so lange ist wie der restliche Ferienanspruch, haben Freiges­tellte ihre ­Ferien vor Ende des ­Arbeitsverhältnisses zu ­beziehen. 

Andernfalls muss sie das Unternehmen ganz oder teilweise auszahlen.

13.02.2018

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