Frühpensionierung: Kann ich das 3a-Konto stehen lassen?
Ja. Frauen erreichen das ordentliche AHV-Alter mit 64 Jahren (Männer mit 65). Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen 3a-Konten aufgelöst werden – ausser man arbeitet weiter.
Eine Frühpensionierung ändert an dieser Bezugsregelung nichts. Allerdings können Sie ab dem Zeitpunkt der Frühpensionierung nicht mehr auf das 3a-Konto einzahlen, weil Sie dann nicht mehr erwerbstätig sind.
Die letzte Einzahlung dürfen Sie im Jahr der Pensionierung machen: Wenn Sie zum Beispiel Mitte Jahr frühpensioniert werden, können Sie in diesem Jahr vorher noch den Maximalbetrag von 6768 Franken für Angestellte mit Pensionskasse einzahlen.
Tipp: Falls Sie mehrere 3a-Konten haben, sollten Sie diese über fünf Jahre gestaffelt auflösen, weil man so Steuern spart. Das heisst: Sie können die Konto-Auflösungen so planen, dass Sie das letzte Konto im Alter 64 auflösen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.