Gehe ich als Geschäftsführer leer aus?

«Ich bin Landschaftsgärtner und habe eine ­eigene Firma mit einem Angestellten. Mein ­Angestellter und ich konnten eine Woche lang nicht arbeiten, weil das Wetter sehr schlecht war. Aus diesem Grund beantragte ich eine Schlechtwetterentschädigung. Meinem ­Angestellten wurde diese gewährt, mir hingegen nicht. Ist das korrekt?»

Ja. Die Schlechtwetterentschädigung ist ein Lohn­ersatz für wetterbedingte ­Arbeitsausfälle von An­gestellten bestimmter Erwerbszweige, wie etwa Hoch- und Tiefbau, Steinbruchgewerbe oder Landschaftsgartenbau. Der ­Arbeitsausfall muss min­destens einen halben Tag dauern.  Die Schlechtwetter­entschädigung erhalten Sie ­jedoch nur für Ihren An­gestellten. Als Geschäfts­führer sind Sie nicht anspruchsberechtigt.

Weitere Informationen zur Schlechtwetterentschädigung sind zu finden ­auf der Internetplattform www.treffpunkt-arbeit.ch " Publikationen " Broschüren " Info-Service Arbeitgeber " Schlechtwetterentschädigung.

04.04.2017

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